Stand 13.08.2010
Zulassung zur DM-RS 2010
Der Vorstand des PSK hat in seiner Sitzung vom 14.03.2010 folgende Regelung
für die Zulassung zur DM-RS 2010 beschlossen:
Alle Teams, die bei
den LG-Qualifikationsprüfungen VPG die Mindestpunktzahl von 75 - 85
- 85a erreicht haben, können sich für die Teilnahme an der DM
RS 2010 bewerben.
Die Qualifikation über die Sammelliste enfällt zunächst für
dieses Jahr.
- Sportbeschlüsse
aus der JHV 2009
Auch
für den Start in der Seniorenklasse Agility (A2) werden ab sofort Punkte
für das PSK-Sportabzeichen vergeben.
-
Am
Veranstaltungstag des Länderpokals gilt ab sofort eine Terminschutzsperre
für alle Sportveranstaltungen.
-
Jugenliche
VPG-Hundesportler haben ab kommendem Jahr die Möglichkeit sich über
die LGM`s für die Teilnahme an der Jugendmeisterschaft des PSK zu
qualifizieren.
Näheres regelt die Richtlinie DM-RS........
Sonderregelung für UPr-Prüfungen
mit Zwergrassen
Für Zwergschnauzer, Zwergpinscher und Affenpinscher werden die Gewichte
der Apportierhölzer wie folgt festgelegt:
UPr 1 - 250 Gramm für alle Bringübungen
UPr 2 - 400 Gramm auf ebener Erde / Hürde und Kletterwand 250 Gramm
UPr 3 - 650 Gramm auf ebener Erde / Hürde und Kletterwand 250 Gramm
Die Höhe der Hürde
wird auf 50 cm festgelegt.
Die Höhe der Schrägwand wird auf 160 cm reduziert.
Alle anderen Anforderungen entsprechen den Vorgaben der gültigen Prüfungsordnung
vom 01.01.2004.
- Einsatz von
Prüfungsrichtern aus anderen AZG-Vereinen
Auszug aus dem Beschluß der AZG:
„Die Freigabe des Prüfungsrichters erfolgt nur nach einer
Anfrage des anfordernden Verbandes an den entsendenden Verband.“
Verfahrensweise im PSK:
Die einladende Ortsgruppe stellt den Terminschutzantrag über die Geschäftstelle
des PSK. Diese informiert den SpB-PSK und dieser beantragt die Entsendung
des Prüfungsrichters beim zuständigen Obmann des jeweiligen Vereins/Verbandes.
Im Terminschutzantrag ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, einen Richter
aus einem anderen Verband einzuladen.
Terminschutz wird erst nach erfolgter Freigabe erteilt. Prüfungsrichter
aus anderen Verbänden dürfen frühestens nach zwei Jahren
erneut in der gleichen Ortsgruppe eingesetzt werden.
Die freie Richterwahl innerhalb des PSK ist nicht betroffen.
Ab sofort dürfen BH/VT-Prüfungen im PSK nur noch
durch Richter abgenommen werden, die einem AZG-Verein angehören.
- Unterordnungsprüfung
(UPr)
Ab sofort wird innerhalb des PSK die Möglichkeit angeboten, analog
der Bestimmungen zur Fährtenprüfung (FPr), eine eigenständige
Unterordnungs-prüfung abzulegen. Diese Prüfung wird die Bezeichnung
UPr 1 – 3 tragen. Die Prüfungsanforderungen und Bewertungen entsprechen
den VPG-Stufen 1 – 3. Die Stufen müssen nicht in Reihung abgelegt
werden, ein Wechsel von UPr 3 nach 2 oder 1 ist möglich.
- freiwilliger
Wesenstest des PSK
Ab sofort (mit Veröffentlichung in PuS) ist es möglich, einen
freiwilligen Wesenstest im PSK abzulegen. Dieser Test kann an eine Zuchtschau,
eine Körung oder eine Leistungsprüfung angegliedert werden oder
als eigenständige Veranstaltung durchgeführt werden. Die Mindestteilnehmerzahl
von vier Hunden ist Voraussetzung, Einzelabnahmen sind nicht zulässig.
Es muß ein Terminschutz beim PSK beantragt werden. Die entsprechenden
Unterlagen werden von der Geschäftsstelle übersandt. Zur Abnahme
sind alle Körmeister des PSK berechtigt, die an der spezifischen Schulung
am 5.3.2006 teilgenommen haben.